Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsauschluss
Bei der Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen gilt Haftungsausschluss für den Veranstalter, deren Vertreter sowie deren Erfüllungsgehilfen für Schäden jeglicher Art. Alle Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und aus freiem Willen an der jeweiligen Veranstaltung teil. Mit ihrer Unterschrift erklären sie ihr Einverständnis dazu, dass alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen genannten Daten vom Veranstalter zur Weitergabe an Dritte, zur Möglichkeit der Kontaktaufnahme oder zu Promotionszwecken verwendet werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen; sowie Filme, Videokassetten oder DVDs, etc. dürfen ohne Vergütungsansprüche und ohne besondere Genehmigung der betreffenden Person/en durch den Veranstalter genutzt werden.
Der einzelne genannte Teilnehmer ist verantwortlich und versichert, dass alle angegebenen Daten richtig sind, die Startnummern, insbesondere eventueller Sponsorenaufdrucke, unverändert und während der gesamten Veranstaltung kenntlich an den vorher festgelegten Stellen des Fahrzeuges angebracht und nicht an eine andere Person weitergeben, oder an ein anderes als das vom Teilnehmer genannte Fahrzeug angebracht wird. Zuwiderhandlung und Nichtbeachtung des wie vor beschriebenen, nicht Folge leisten der Anweisungen der Veranstalter, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, sowie Regress- oder Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer oder dessen gesetzliche Vertreter entstehen lassen. Bei Nichtantreten, Verschiebung oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters, oder höherer Gewalt, sowie weiteren Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes oder jeglichem weiteren Schadenersatzes.

Sicherheitsbestimmungen
Die Fahrzeuge müssen sicherheitstechnisch einwandfrei sein. Das beinhaltet insbesondere die Bremsanlage, das Fahrwerk und die Reifen. Es darf kein Flüssigkeitsverlust jedweder Form an ihnen erfolgen. Alle Schrauben, die den Ölkreislauf abschließen, müssen fest sein, ebenso alle Kühlmittelschläuche und Verschlüsse sowie Kraftstoffleitungen und Verschlüsse. Es dürfen keine verletzungsgefährdenden Teile vom Fahrzeug abstehen. Alle splittergefährdeten Teile wie Blinker, Scheinwerfer, Rückleuchten, Spiegel müssen abgebaut oder abgeklebt sein. Nach der Feststellung der Eignung des Fahrzeugs an der Veranstaltung und der sicherheitsrelevanten Teile durch den Veranstalter, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Technische Kontrollen bitte vor jeder Fahrt durchführen! Fahrzeuge, die bei unseren Stichproben-Kontrollen nicht den Sicherheitsbestimmungen oder den geforderten technischen Bestimmungen (db-Grenzwerte/Auspuff) entsprechen, dürfen die Strecke nicht befahren. Eine Veränderung des Fahrzeugs gegenüber der Technischen Abnahme zu Beginn der Veranstaltung ist dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Die Überlassung eines Motorrades an eine nicht angemeldete Person ist unzulässig und führt zum sofortigen Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich muss die doppelte Nenngebühr für die nicht ordnungsgemäß gemeldete Person an den Veranstalter entrichtet werden.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung der technischen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen kann der Fahrer für evtl. entstandene Schäden haftbar gemacht werden!

Sicherheit
Bei unseren Veranstaltungen werden Streckensicherungen eingesetzt. Bei allen Veranstaltungen ist eine medizinische Grundversorgung gewährleistet.

Bekleidung während der Veranstaltung
Motorradlederbekleidung, Motorradstiefel, unbeschädigter Vollvisierhelm(nicht älter als 5 Jahre), Motorradhandschuhe und sep. Rückenprotektor.

Verhalten auf der Strecke
Jeder Teilnehmer hat die Strecke zügig und in vorgeschriebener Richtung zu befahren. Ein Anhalten auf der Strecke ist strengstens verboten. Bei Unfall, auch eines Freundes oder der Freundin, unbedingt den Anweisungen der Streckenposten Folge leisten. Befindet sich ein Sicherheitsfahrzeug, Abschleppfahrzeug oder Krankenwagen auf der Strecke, gilt absolutes Überholverbot und die Geschwindigkeit ist zu verringern. Überholmanöver, die andere Teilnehmer gefährden könnten, sind zu unterlassen! Kinder und Tiere nie unbeaufsichtigt an der Strecke lassen. Es gelten die internationalen Flaggensymbole und deren Bestimmung.

Anmeldung , Nennung , Teilnahmegebühr
Die Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der unterschriebenen Nennung (Anmeldeformular) per Post, Fax oder Online Anmeldung an den Veranstalter der all-inTeam GbR bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr).Für die Anmeldung sind ausschließlich die Nennvordrucke des Veranstalters zu verwenden. Mit Übersendung der Teilnahmebestätigung gilt die Teilnahme als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt.

Das Nenngeld (Teilnahmegebühr) ist spätestens 4 Wochen nach der Anmeldung auf dem Konto der all-inTeam GbR gutzuschreiben. Dies kann durch Überweisung oder, wenn angeboten, durch Lastschriftverfahren erfolgen. Geht im genannten Zeitraum keine Zahlung ein, kann keine Buchung für die Veranstaltung reserviert bzw. vollzogen werden. Sollte das Training früher als erwartet ausgebucht sein, wird eine Warteliste eingerichtet. Die Teilnehmer die sich bereits angemeldet haben, jedoch noch keine Teilnehmergebühr entrichtet haben, werden dann per e-Mail benachrichtigt die Teilnehmergebühr schnellstmöglich zu entrichten. Die benachrichtigten Teilnehmer die die Teilnehmergebühr innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der e-Mail nicht auf das Konto der all-inTeam GbR gutschreiben, werden auf die Warteliste bzw. vorerst in eine noch offene Gruppe gesetzt.

Rücktritt von der Veranstaltung (Stornierung)
Eine Stornierung von der gebuchten Veranstaltung ist grundsätzlich möglich, die Stornierung ist in jedem Falle schriftlich oder per e-Mail an den Verantalter der all-inTeam GbR zu richten.

Stornierungsgebühren:

Bei einer Stornierung von 8 bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr von 10% des Teilnehmerbetrages an.
Bei einer Stornierung von 4 bis 8 Wochen vor Verantaltungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr von 20% des Teilnehmerbetrages an.
Bei einer Stornierung von kürzer 4 Wochen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr von 40% des Teilnehmerbetrages an.
Bei einer Stornierung kürzer 7 Tage ist eine Gutschrift der Teilnehmergebühr unbillig und nicht mehr möglich.
Tritt ein Teilnehmer die Veranstaltung nicht an und es erfolgte keine schriftliche Stornierung, kann keine Gutschrift der Teilnehmergebühr mehr erfolgen. Bei bereits entrichteter Teilnehmergebühr wird die anfallende Stornierungsgebühr mit der Teilnehmergebühr verrechnet und das verbleibende Guthaben ausgezahlt.